Der Begriff "Freistaat" ist historisch und politisch bedeutsam und wird in Deutschland von mehreren Bundesländern verwendet, darunter auch Sachsen. Aber was bedeutet dieser Begriff genau und warum darf sich Sachsen "Freistaat" nennen? In diesem Ratgeber-Beitrag erklären wir die Bedeutung des Begriffs und skizzieren die geschichtliche Entwicklung Sachsens, die zu diesem Titel führte.

Bedeutung des Begriffs "Freistaat"

Der Begriff "Freistaat" ist eine deutsche Übersetzung des lateinischen Begriffs Res publica, der "öffentliche Sache" oder "Gemeinwesen" bedeutet. In der modernen deutschen Sprache wird "Freistaat" oft synonym mit "Republik" verwendet und betont die Unabhängigkeit und Souveränität eines Staates oder Landes.

Der Begriff wird in Deutschland verwendet, um auf die republikanische Staatsform und die demokratische Organisation eines Bundeslandes hinzuweisen. Er unterscheidet sich jedoch im praktischen Sinne nicht von der Bezeichnung "Land" oder "Bundesland".

Historische Entwicklung Sachsens

Königreich Sachsen (1806–1918)

Sachsen war ursprünglich ein Königreich und wurde im Jahr 1806 unter Napoleon zum Königreich erhoben. Diese Monarchie endete jedoch mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution von 1918, die zur Abdankung des Königs führte.

Weimarer Republik und die Gründung des Freistaates

Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde Sachsen zur Republik erklärt. Der Begriff "Freistaat" wurde gewählt, um die Abkehr von der monarchischen Staatsform zu betonen und die neue republikanische und demokratische Ordnung hervorzuheben. So entstand der "Freistaat Sachsen".

DDR-Zeit und Wiedervereinigung

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Sachsen Teil der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und die Verwaltungsstruktur in Bezirke umorganisiert, wodurch der Begriff "Freistaat" zeitweise verschwand. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde Sachsen wieder als Bundesland gegründet und nahm den Titel "Freistaat" erneut an.

Der heutige "Freistaat Sachsen"

Heute bezeichnet "Freistaat Sachsen" ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland mit einer demokratisch gewählten Regierung und einer eigenen Verfassung. Der Begriff "Freistaat" hat keinen rechtlichen Unterschied zu anderen Bundesländern, ist jedoch ein Ausdruck der besonderen historischen und kulturellen Identität Sachsens.

Sachsen darf sich also "Freistaat" nennen, weil es eine lange Tradition der Unabhängigkeit und republikanischen Regierungsform hat, die auf die Umwälzungen des frühen 20. Jahrhunderts zurückgeht. Der Begriff unterstreicht die Souveränität und die republikanischen Ideale, die nach dem Ende der Monarchie im Land etabliert wurden.

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