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Die Bedeutung von Online-Bewertungen für Unternehmen ist immens. Generell dürfen Rezensenten ihre Meinung zwar frei äußern, auch wenn sie negativ ist, doch nicht jede negative Rezension ist rechtlich unbedenklich. Gerade diffamierende oder manipulierte Bewertungen können über das Recht auf freie Meinungsäußerung hinausgehen und zu erheblichen juristischen Konsequenzen führen. In diesem Artikel wird erklärt, wann eine Google-Bewertung zulässig ist – und ab welchem Punkt sie rechtswidrig wird. Außerdem gibt es Tipps dazu, wie man gegen diese Bewertungen vorgehen kann.
Meinungsfreiheit vs. gesetzliche Grenzen
In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz. Diese schützt auch kritische Bewertungen, solange sie persönliche Eindrücke und subjektive Bewertungen schildern. Sobald jedoch:
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: etwa falsch behauptet wird, ein Restaurant sei geschlossen, obwohl es geöffnet ist;
- Beleidigungen oder Schmähkritik: etwa „Der Chef ist ein Halsabschneider“;
- oder kriminelle Inhalte auftreten: Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder gar Drohungen (§ 241 StGB),
dann endet der Schutz der Meinungsfreiheit und die Bewertung wird rechtswidrig. In solchen Fällen sollte man eine Löschung prüfen lassen. Auch eine Google-Fake-Bewertung löschen zu lassen ist möglich.
Fake-Bewertungen, Identitätsdiebstahl und mehrfaches Posten
Wer auf diese Art Bewertungen zu einem Unternehmen abgibt, verstößt gegen die Google‑Richtlinien.
Zudem sind Bewertungen rechtswidrig, wenn der Nutzer nie tatsächlichen Kontakt zum bewerteten Unternehmen hatte. Ein Urteil des BGH stärkt hier die Position von Unternehmen deutlich .
Auch Erpressungen mittels schlechter Bewertungen, verbunden mit Geldforderungen, sind strafbar (§ 253 StGB). Ebenfalls möglich: Nötigung (§ 240) oder üble Nachrede (§ 186).
Durchgriffsmöglichkeiten
Doch wie kann man nun gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen?
- Bewertung melden und löschen lassen
Google bietet ein Meldeverfahren an: „Spam“, „vulgäre Sprache“, „Interessenkonflikt“ u. a.. Bei Verdacht auf Rechtswidrigkeit muss Google tätig werden. - Anwalt einschalten
Fachanwälte für Medien- oder IT-Recht prüfen juristisch, stellen Löschanträge – insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen – und fordern zur Unterlassung auf. Eine Möglichkeit ist dabei insbesondere, “Die Bewertungslöscher” zu nutzen.
Die Bewertungslöscher nutzen
Die JURAPORT.SH Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG bietet unter dem Markennamen „Die Bewertungslöscher“ auch einen Dienst an, der sich gezielt an Unternehmen wendet, die unter ungerechtfertigten oder schädigenden Online-Bewertungen leiden. Das Team weist viele Jahre Erfahrung im IT‑Recht auf und kennt sich mit den gängigsten Bewertungsplattformen wie Google, Jameda, Kununu, Trustpilot, Yably und 11880 bestens aus. Eine fundierte Kenntnis der jeweiligen Plattform-Richtlinien ermöglicht es, gezielt Löschanträge mit lückenloser Beweisführung und den passenden Rechtsnormen vorzubereiten – ein entscheidender Faktor für die Erfolgsaussicht einer Bewertungslöschung.
Der Ablauf beginnt mit einer kostenfreien Erstberatung. Danach steht ein persönlicher Ansprechpartner bereit – so können Mandanten nicht nur ihre Anliegen detailliert schildern, sondern erhalten auch transparenten Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand.
Trustpilot-Bewertungen wie die folgenden unterstreichen die hohe Kundenzufriedenheit:
- "Ich habe bereits mehrfach die Dienste der Firma Bewertungslöscher in Anspruch genommen und war jedes Mal sehr zufrieden."
- "Schnell, unkompliziert und Service orientiert. Nach einem Anruf konnte mir hier gut weitergeholfen werden und inzwischen sind alle von mir beantragten Bewertungen gelöscht"
Das Konzept weiß zu überzeugen:
- Kostenlose Erstprüfung mit schneller Reaktionszeit.
- Transparent gestaltete Pakete für Einzel- sowie Mehrfach-Löschungen.
- Fundierte Sachargumentation mit Kenntnis der Plattform-Richtlinien.
- Schnelle Erfolge, häufig innerhalb von ein bis vier Wochen.
Fazit
Eine Google-Bewertung wird dann rechtswidrig, wenn sie über das subjektive Erleben hinausgeht und klare verbotene Inhalte enthält – etwa unwahre Behauptungen, Schmähkritik oder Fake-Kommentare. In solchen Fällen gibt es effektive Mittel, um gegen die Bewertungen vorzugehen: Besonders hilfreich ist das Einschalten spezialisierter Anwälte wie “Die Bewertungslöscher”. Dieser Service bietet eine kostenfreie Erstprüfung, legt Wert auf persönliche Betreuung und arbeitet mit maßgeschneiderten Paketen, um einzelne oder mehrere kritische Bewertungen zu bearbeiten – häufig mit Löschungsergebnis innerhalb von 1–4 Wochen.
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