Polizeidirektion, Polizeireviere & wichtige Kontakte im Überblick

Die Polizei in Chemnitz ist Teil der sächsischen Landespolizei und sorgt für Sicherheit in der Stadt sowie im Umland. Zuständig ist die Polizeidirektion Chemnitz, die mehrere Polizeireviere betreut. Dieser Überblick zeigt, wie die Polizei in Chemnitz organisiert ist, wo sich die Dienststellen befinden und wann Bürgerinnen und Bürger sich an die Polizei wenden sollten.

Polizeidirektion Chemnitz – Zentrale Dienststelle

Die Polizeidirektion Chemnitz ist für die Stadt Chemnitz sowie angrenzende Regionen (z. B. Erzgebirgskreis, Mittelsachsen) zuständig. Neben Streifendienst und Ermittlungen gehören auch Verkehrsüberwachung, Kriminalpolizei und Präventionsarbeit zu ihren Aufgaben.

Information Details
Name Polizeidirektion Chemnitz
Adresse Hartmannstraße 24, 09113 Chemnitz
Telefon (Zentrale) 0371 / 387-0
E-Mail pd-c@polizei.sachsen.de
Erreichbarkeit 24 Stunden erreichbar (Notruf 110)

 

Polizeireviere in Chemnitz

In der Stadt Chemnitz gibt es mehrere Polizeireviere, die jeweils für bestimmte Stadtgebiete zuständig sind.

Revier Adresse Telefon E-Mail Öffnungszeiten Bürgerbüro
Polizeirevier Chemnitz-Nordost Hartmannstraße 24, 09113 Chemnitz 0371 / 387-102 pr-c-nordost@polizei.sachsen.de Mo–Fr ca. 08:00–18:00 Uhr*
Polizeirevier Chemnitz-Südwest Annaberger Straße 25, 09111 Chemnitz 0371 / 387-302 pr-c-suedwest@polizei.sachsen.de Mo–Fr ca. 08:00–18:00 Uhr*

Hinweis: Öffnungszeiten können sich ändern. Außerhalb der Servicezeiten ist die Polizei über die jeweilige Dienststelle oder über den Notruf 110 rund um die Uhr erreichbar.

Wichtige Notruf- und Kontaktmöglichkeiten

Anliegen Nummer
Polizei-Notruf 110 (kostenfrei, 24/7)
Allgemeine Polizeikontakte über jeweilige Dienststelle
Notruf Feuerwehr / Rettungsdienst 112

 

Wann sollte man sich an die Polizei wenden?

Typische Fälle für die Polizei

  • Straftaten (Diebstahl, Körperverletzung, Einbruch, Betrug)
  • Verkehrsunfälle mit Personen- oder größerem Sachschaden
  • Bedrohung oder akute Gefahr
  • Ruhestörung (bei erheblicher Beeinträchtigung)
  • Vermisstenmeldungen
  • Anzeigenaufnahme

Bei akuter Gefahr oder wenn schnelle Hilfe nötig ist: immer 110 wählen.

Wann sollte man sich nicht direkt an die Polizei wenden?

Nicht jede Situation ist ein Fall für den Notruf. Beispiele:

  • Falschparker ohne akute Gefährdung → Ordnungsamt
  • Nachbarschaftsstreit ohne Bedrohung → ggf. Schlichtungsstelle
  • Lärmbelästigung tagsüber → zunächst direkte Klärung versuchen
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten (z. B. Vertragsfragen) → Anwalt / Amtsgericht

Im Zweifel kann man die zuständige Dienststelle telefonisch kontaktieren und sich beraten lassen.

Fazit

Die Polizei in Chemnitz ist mit der Polizeidirektion und ihren Revieren zentral organisiert und rund um die Uhr erreichbar. Für Notfälle gilt stets die 110. Für Anzeigen, Beratung oder allgemeine Anliegen stehen die örtlichen Polizeireviere zur Verfügung.

Wer weiß, wann und wie man die Polizei kontaktiert, trägt zu einem reibungslosen Ablauf und zur öffentlichen Sicherheit in Chemnitz bei.

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