Michael Kretschmer ist ein deutscher Politiker der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands). Er wurde am 7. Mai 1975 in Görlitz, Sachsen, geboren. Kretschmer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und schloss sein Studium im Jahr 2000 ab.

Er begann seine politische Karriere in der Jungen Union, der Jugendorganisation der CDU. Im Jahr 2002 wurde er erstmals in den Sächsischen Landtag gewählt. Dort übernahm er verschiedene Positionen, unter anderem als Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag und als Generalsekretär der CDU Sachsen.

Am 13. Dezember 2017 wurde Michael Kretschmer zum Ministerpräsidenten des Freistaats Sachsen gewählt. Er trat damit die Nachfolge von Stanislaw Tillich an. Kretschmer ist Mitglied der CDU und wurde 2019 als Landesvorsitzender der CDU Sachsen wiedergewählt.

Als Ministerpräsident setzt sich Michael Kretschmer unter anderem für wirtschaftliche Entwicklung, Bildungspolitik und die Stärkung des ländlichen Raums ein. Er ist auch in bundespolitischen Diskussionen präsent und nimmt regelmäßig an Parteiveranstaltungen und politischen Debatten teil.

Ehemalige Ministerpräsidenten in Sachsen seit 1990

Name Amtszeit Parteizugehörigkeit
Kurt Biedenkopf 8. November 1990 – 18. April 2002 CDU
Georg Milbradt 18. April 2002 – 28. Mai 2008 CDU
Stanislaw Tillich 28. Mai 2008 – 13. Dezember 2017 CDU
Michael Kretschmer 13. Dezember 2017 - amtierend CDU


Fragen und Antworten über Sachsen

Wer war der erste Ministerpräsident in Sachsen seit der Wiedervereinigung?

Kurt Biedenkopf wurde am 27. Oktober 1990 zum Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen gewählt.

Welche Aufgaben hat ein Ministerpräsident in Sachsen?

Ein Ministerpräsident in Sachsen hat eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Hier sind einige der wichtigsten Aufgaben eines Ministerpräsidenten in Sachsen:

  • Regierungsbildung: Der Ministerpräsident ist verantwortlich für die Bildung der Landesregierung. Er oder sie wählt die Ministerinnen und Minister aus und bestimmt ihre Ressorts.
  • Regierungsführung: Der Ministerpräsident leitet die Landesregierung und ist für die Koordination ihrer Arbeit verantwortlich. Er oder sie trägt die Gesamtverantwortung für die Regierungspolitik und -entscheidungen.
  • Repräsentation des Landes: Der Ministerpräsident repräsentiert den Freistaat Sachsen nach außen. Er oder sie vertritt das Land bei nationalen und internationalen Veranstaltungen, Treffen mit anderen Regierungschefs und in politischen Gremien.
  • Gesetzgebung: Der Ministerpräsident hat Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes. Er oder sie kann Gesetzesinitiativen einbringen und hat eine wichtige Rolle bei der Abstimmung und Durchsetzung von Gesetzen im Landtag.
  • Haushaltsplanung: Der Ministerpräsident ist an der Erstellung des Haushaltsplans des Landes beteiligt. Er oder sie arbeitet mit den Finanzministerium und anderen Ressorts zusammen, um den Haushalt des Landes zu planen und zu verabschieden.
  • Krisenmanagement: Der Ministerpräsident ist in Krisensituationen, wie Naturkatastrophen oder anderen Notfällen, für das Krisenmanagement zuständig. Er oder sie koordiniert die Maßnahmen der Regierung und sorgt für den Schutz und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
  • Interessenvertretung: Der Ministerpräsident vertritt die Interessen des Freistaats Sachsen gegenüber dem Bund, anderen Ländern und internationalen Organisationen. Er oder sie setzt sich für die Belange Sachsens ein und nimmt an Konferenzen und Verhandlungen teil.

Diese Aufgabenliste ist nicht abschließend und kann je nach politischem Kontext und aktuellen Herausforderungen variieren. Die genaue Rolle und Zuständigkeiten eines Ministerpräsidenten können sich auch durch die Verfassung und die politischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes unterscheiden.

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