Die Sachsen kaufen wieder mehr Autos: Nach einigen Jahren der rückläufigen Verkäufe zogen die Zulassungszahlen neuer Pkw im Freistaat wieder an. Allein im vergangenen August wurden knapp 8.000 neue Personenwagen zugelassen. Ungleich höher ist allerdings die Zahl der Gebrauchtverkäufe, im heißen Sommermonat lag diese Zahl bei mehr als 23.000 Fahrzeugen. Viele der zumeist privaten Verkäufer dürften sich vorher die Frage nach dem Fahrzeugwert gestellt haben - wie wird der am besten ermittelt?

Jedes Auto lässt sich verkaufen, wenn nur der Preis stimmt. Doch wer den eigenen Wagen zu billig anbietet, verschenkt unter Umständen schnell einige Hundert Euro oder mehr. Zur "Sicherheit" einen erkennbar zu hohen Preis zu fordern schreckt aber womöglich ernsthafte Interessenten ab. Zu lange auf dem Gebrauchten sitzen zu bleiben mindert aber dessen Wert, außerdem wird das Geld auch meist benötigt. Die einzige Lösung besteht darin, einen wirklich marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln. Vor allem bei neueren Gebrauchtwagen kann dazu der Marktpreis herhalten: Die meisten Fahrzeuge werden heute online inseriert; einige Portale wie jetztautoverkaufen.de können anhand der Angebotspreise vergleichbarer Inserate einen Durchschnitt errechnen. Je älter das Fahrzeug, desto wichtiger wird aber auch der individuelle Zustand des Wagens. Außerdem sollte bedacht werden, dass in der Regel ein Verhandlungsspielraum von 10 bis 20 Prozent bereits einkalkuliert ist.

Genauer und vor allem bei Oldtimern und Exoten empfehlenswert ist ein Wertgutachten. Ein solches Dokument hat zwar seinen Preis, die Schätzung durch den Fachmann ist aber auch bei der Verkaufsverhandlung ein gewichtiges Argument, welches sich schnell bezahlt machen kann. Weniger empfehlenswert ist es, den Wagen einem Gebrauchtwagenhändler zum Ankauf anzubieten. Aufgrund der eigenen Gewinnmarge liegen die Angebote zumeist derart unter dem Marktwert, dass die kaum als realistische Schätzung gewertet werden können. Besonders schwierig ist die Wertermittlung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Die Nachfrage ist derzeit relativ gering, weil sich viele Interessenten noch Entwicklungssprünge in den nächsten Jahren erhoffen. Außerdem büßt der Akku als teuerstes Bauteil des Fahrzeugs natürlich an Kapazität ein. Andererseits warten Interessenten mit beschränktem Budget nur darauf, dass bald vermehrt Elektrofahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt anzutreffen sind. Außerdem ist das Angebot derzeit noch sehr gering, sodass kaum Konkurrenz zu erwarten ist.

Unabhängig von der Antriebsquelle gilt, dass ein detaillierter Kaufvertrag für beide Seiten das geringste Risikopotenzial mit sich bringt. Vor dem Verkauf sollte der Wagen in jedem Fall abgemeldet übergeben werden - ansonsten droht Ärger, wenn der Verkäufer sich nicht um die Ummeldung kümmert. Abgesehen davon, dass der vorherige Fahrzeughalter dann bei Unfällen oder Verkehrsverstößen in den Fokus rückt, laufen die Kosten für Kfz-Steuer und -Versicherung natürlich ebenso weiter. Den genauen Zustand des Fahrzeugs in dem Dokument zu vereinbaren schützt den Verkäufer zudem vor späteren Regressansprüchen. Aus demselben Grund sollte dieser sich auch von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen distanzieren: Tut er das nicht, haftet er genau wie ein gewerblicher Händler - und das kann im Zweifelsfall teuer werden.

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