Der Existenzgründerzuschuss in Sachsen ist eine wichtige finanzielle Starthilfe für angehende Unternehmer. Er bietet Unterstützung während der Gründungsphase, um die finanzielle Belastung zu mindern und den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Hier die wichtigsten Informationen:

Höhe des Existenzgründerzuschusses

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach individueller Situation und Art der Gründung. Der Existenzgründerzuschuss besteht aus zwei Teilen:

  • Grundsicherung: Ein monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I (ALG I) für sechs Monate.
  • Sozialversicherungspauschale: Eine monatliche Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate zur sozialen Absicherung.

Voraussetzungen und Anforderungen für einen Existenzgründerzuschuss

Um den Existenzgründerzuschuss in Sachsen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Arbeitslosengeld I: Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf ALG I haben.
  • Restanspruch: Es muss ein Restanspruch auf mindestens 150 Tage ALG I bestehen.
  • Vollzeitselbstständigkeit: Die geplante Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen.
  • Businessplan: Ein vollständiger Businessplan, der die Tragfähigkeit des Unternehmens beweist, ist vorzulegen.
  • Beratung und Expertise: Eine Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle, wie der IHK, Handwerkskammer oder einem Steuerberater, ist erforderlich.

Ablauf der Beantragung eines Existenzgründerzuschusses

  • Vorbereitung: Erstellen Sie einen Businessplan und lassen Sie diesen von einer fachkundigen Stelle prüfen.
  • Beratungsgespräch: Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit, um die Möglichkeiten zu besprechen.
  • Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Businessplan und der fachkundigen Stellungnahme bei der Agentur für Arbeit ein.
  • Prüfung: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und informiert Sie über die Entscheidung.

Ansprechpartner

Für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit in Ihrer Region wenden. Unterstützung bieten darüber hinaus:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK): Regionale IHKs unterstützen mit Beratung und stellen fachkundige Stellungnahmen aus.
  • Handwerkskammern (HWK): Bieten für handwerkliche Gründungen umfassende Beratung und Stellungnahmen.
  • Gründungsberater: Professionelle Berater helfen bei der Erstellung des Businessplans und der Vorbereitung der Antragsunterlagen.

Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Ansprechpartnern können Sie den Existenzgründerzuschuss in Sachsen effektiv nutzen, um Ihrem Traum von der Selbstständigkeit einen soliden finanziellen Start zu geben.

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