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Antrag, Kosten, Gebiete und Ansprechpartner
In Leipzig gibt es derzeit sieben Bewohnerparkbereiche (A bis G). Bewohner eines entsprechend ausgewiesenen Bereichs können beim Ordnungsamt einen Bewohnerparkausweis beantragen. Umgangssprachlich wird häufig von „Anwohnerparken“ oder „Anwohnerparkausweis“ gesprochen; die offizielle Bezeichnung lautet Bewohnerparken bzw. Bewohnerparkausweis. Ein Ausweis reserviert keinen bestimmten Parkplatz, sondern berechtigt zum Parken nach den jeweils ausgeschilderten Regeln des eigenen Bereichs.
Wo gibt es Bewohnerparken in Leipzig?
Die Leipziger Bewohnerparkregelungen konzentrieren sich bislang auf die Innenstadt und angrenzende Quartiere. Wichtig: Die Gebiete entsprechen nicht exakt den amtlichen Ortsteilgrenzen. Teilweise sind nur einzelne Straßen beziehungsweise Hausnummernbereiche anspruchsberechtigt.
| Parkbereich | Gebiet / Quartier | Ungefähre Lage |
|---|---|---|
| A | Innere Westvorstadt | Bereiche westlich der Innenstadt; teilweise angrenzendes Musikviertel / Zentrum-West |
| B | Innere Nordvorstadt | Bereiche nördlich der Innenstadt, unter anderem im Umfeld von Zoo und Zentrum-Nord |
| C | Musikviertel | Teile des Musikviertels / Zentrum-Süd |
| D | Innenstadt | Leipziger Zentrum innerhalb beziehungsweise unmittelbar am Innenstadtring |
| E | Waldstraßenviertel | Westlicher beziehungsweise nordwestlicher Teil des Waldstraßenviertels |
| F | Waldstraßenviertel | Östlicher Teil des Waldstraßenviertels |
| G | Waldstraßenviertel | Teil des früheren Bereichs E; seit 2021 eigenständiger Bewohnerparkbereich |
Die Bereiche A bis D werden von der Stadt als Innere Westvorstadt, Innere Nordvorstadt, Musikviertel und Innenstadt bezeichnet. Im Waldstraßenviertel bestehen nach der Neuordnung die drei Bereiche E, F und G.
Entscheidend ist die konkrete Adresse
Nicht automatisch jeder Bewohner eines genannten Stadtteils kann einen Parkausweis erhalten. Die Berechtigung richtet sich nach der konkreten Wohnanschrift und dem zugehörigen Bewohnerparkbereich. Bei Zweifeln sollte deshalb vor Antragstellung das Sachgebiet Genehmigungen kontaktiert werden.
Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller muss im betreffenden Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und dort tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder ihm nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassen worden sein.
Ist das Fahrzeug beispielsweise auf den Arbeitgeber, Partner oder ein anderes Familienmitglied zugelassen, wird eine entsprechende Nutzungsüberlassung benötigt.
Der Bewohnerparkausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Bewohnerparkausweis in Leipzig beantragen
Seit Mai 2026 steht für Leipzig auch ein Onlineverfahren zur Verfügung. Für den Onlinedienst wird ein BundID-Konto benötigt.
Benötigt werden grundsätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Fahrzeugüberlassung.
Antrag und weitere Informationen sind über das sächsische Verwaltungsportal Amt24 erreichbar: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000319?plz=04103
Kosten
Für die erstmalige Ausstellung beziehungsweise Wiedererteilung eines Bewohnerparkausweises werden aktuell 30,70 Euro fällig.
Bei einer Neuausstellung wegen Verlust oder der Umschreibung auf ein anderes Fahrzeug während des laufenden Gültigkeitszeitraums beträgt die Gebühr 15 Euro. Eine kürzer gewünschte Gültigkeitsdauer reduziert die Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro nicht.
Ansprechpartner bei der Stadt Leipzig
Für Bewohnerparkausweise ist nicht das Bürgerbüro, sondern das Ordnungsamt – Sachgebiet Genehmigungen zuständig.
| Zuständige Stelle | Stadt Leipzig – Ordnungsamt, Sachgebiet Genehmigungen |
|---|---|
| Hausanschrift | Prager Straße 118–136, Haus A, 04317 Leipzig |
| Postanschrift | Stadt Leipzig, Ordnungsamt, 04092 Leipzig |
| Telefon | 0341 123-3434 |
| Weitere Telefonnummern | 0341 123-8531 / 0341 123-8538 |
| Fax | 0341 123-8530 |
| genehmigung@leipzig.de | |
| Allgemeines Bürgertelefon | 0341 123-0 beziehungsweise Behördennummer 115 |
Die Kontaktdaten des zuständigen Sachgebiets sind im amtlichen Verwaltungsportal des Freistaates hinterlegt. Das Leipziger Bürgertelefon ist über 0341 123-0 beziehungsweise 115 erreichbar.
Fahrzeug gewechselt oder Parkausweis verloren?
Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Bewohnerparkausweis auf das neue Fahrzeug beziehungsweise Kennzeichen umgeschrieben werden. Dafür fällt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraums derzeit eine Gebühr von 15 Euro an.
Bei Verlust kostet die Neuausstellung ebenfalls 15 Euro. Die Umstände des Verlustes müssen schriftlich erklärt werden.
Umzug innerhalb Leipzigs
Wer umzieht, sollte prüfen, ob die neue Anschrift weiterhin im selben Bewohnerparkgebiet liegt. Ein Ausweis für Bereich E gilt beispielsweise nicht automatisch im Bereich F oder G.
Entscheidend ist immer der auf dem Bewohnerparkausweis eingetragene Parkbereich. Bei einem Wechsel des Gebietes ist das Sachgebiet Genehmigungen der richtige Ansprechpartner.
Parkausweis für Firmenwagen oder fremdes Fahrzeug
Auch wer nicht selbst Fahrzeughalter ist, kann grundsätzlich einen Bewohnerparkausweis erhalten, sofern das Fahrzeug dauerhaft genutzt wird.
Dafür ist eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich. Das betrifft beispielsweise:
- Dienst- und Firmenwagen,
- Fahrzeuge von Familienmitgliedern,
- privat dauerhaft überlassene Fahrzeuge.
Auch bei Carsharing können abhängig vom konkreten Nutzungsmodell Nachweise erforderlich sein. Für die verbindliche Prüfung ist das Sachgebiet Genehmigungen zuständig.
Bewohnerparken im Bachviertel
Als nächstes größeres Gebiet soll das Bachviertel in Zentrum-West Bewohnerparken erhalten. Die Planungen betreffen insbesondere den Bereich zwischen Ferdinand-Lassalle-Straße und Elstermühlgraben. Rund die Hälfte der Stellplätze soll künftig Bewohnern zur Verfügung stehen, weitere Flächen werden bewirtschaftet.
Nach der jüngsten Mitteilung der Stadt von Ende September 2026 ist die Einführung für Frühjahr 2027 vorgesehen. Bewohner des Bachviertels können daher derzeit nicht allein aufgrund dieser angekündigten Regelung bereits einen entsprechenden neuen Parkausweis nutzen.
Darüber hinaus diskutiert Leipzig eine schrittweise Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf weitere stark belastete Quartiere. Als mögliche spätere Gebiete wurden unter anderem Plagwitz, Gohlis-Süd sowie Teile von Schleußig und Stötteritz genannt. Dabei handelt es sich bislang nicht um bestehende Bewohnerparkzonen.
Kurzantworten für häufige Anliegen
Wo beantrage ich den Bewohnerparkausweis?
Beim Ordnungsamt Leipzig, Sachgebiet Genehmigungen, Prager Straße 118–136, oder online über Amt24.
Was kostet er?
Aktuell 30,70 Euro für Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung.
Kann ich ihn im Bürgerbüro beantragen?
Zuständige Fachstelle ist das Sachgebiet Genehmigungen des Ordnungsamtes.
Darf ich damit überall in Leipzig auf Bewohnerparkplätzen stehen?
Nein. Der Ausweis gilt für den jeweils zugeordneten Bewohnerparkbereich.
Bekomme ich damit garantiert einen Parkplatz?
Nein.
Was mache ich bei einem neuen Kennzeichen oder Fahrzeug?
Umschreibung beim Sachgebiet Genehmigungen; aktuell 15 Euro.
Kann ich einen Ausweis für einen Firmenwagen bekommen?
Grundsätzlich ja, wenn eine dauerhafte Nutzung nachgewiesen wird.
Wie erfahre ich, ob meine Straße dazugehört?
Die Berechtigung kann straßen- und teilweise hausnummerngenau sein. Im Zweifel: 0341 123-8538 oder genehmigung@leipzig.de.
Offizielle Informationen: www.leipzig.de/bewohnerparken
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.