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Antrag, Kosten und Parkzonen
In Chemnitz gibt es Bewohnerparkzonen vor allem im Stadtzentrum und in unmittelbar angrenzenden Quartieren. Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen innerhalb ihres zugeordneten Bereichs auf entsprechend bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen ohne zusätzlichen Parkschein parken. Der Ausweis garantiert jedoch keinen freien oder fest reservierten Stellplatz.
Wo gibt es Bewohnerparken in Chemnitz?
Aktuell bestehen die Bewohnerparkzonen A, B, C, D, E und F. Die Zonen A, B und F wurden 2021 eingeführt, C und D folgten 2022. Seit dem 1. Juli 2024 ist außerdem die Zone E in Betrieb.
Die Gebiete konzentrieren sich insbesondere auf:
- Zentrum / Innenstadt, unter anderem Markt, Rosenhof, Theaterstraße, Bahnhofstraße, Zieschestraße und Straße der Nationen,
- Brühl und nördliches Stadtzentrum, unter anderem Brühl, Georgstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße und Zöllnerplatz,
- Bereiche Richtung Schloßchemnitz, beispielsweise Schloßstraße, Schloßteichstraße und Schloßberg,
- Sonnenberg, insbesondere der Bereich um Hainstraße, Dresdner Straße, Glockenstraße, Gießerstraße und Sonnenstraße.
Die Bewohnerparkbereiche stimmen nicht exakt mit den Grenzen der Chemnitzer Stadtteile überein. Teilweise sind nur bestimmte Straßen oder sogar einzelne Hausnummern anspruchsberechtigt. Die Stadt veröffentlicht deshalb für jede Zone konkrete Adresslisten.
Wer direkt an einer Zonengrenze wohnt, erhält nicht automatisch einen Ausweis. Entscheidend ist die amtliche Meldeadresse innerhalb des ausgewiesenen Bewohnerparkbereichs.
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis
Ein Bewohnerparkausweis kann grundsätzlich beantragt werden, wenn der Antragsteller:
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der jeweiligen Bewohnerparkzone gemeldet ist,
- ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug nachweislich dauerhaft nutzt,
- einen gültigen Führerschein besitzt.
Bei einem Nebenwohnsitz verlangt die Stadt eine aktuelle Meldebescheinigung. Bei einem Firmenwagen oder anderen fremden Fahrzeug ist zusätzlich eine Nutzungserklärung des Fahrzeughalters erforderlich.
Pro Antragsteller wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind folgende Nachweise einzureichen:
| Unterlage | Wann erforderlich? |
|---|---|
| Personalausweis | Mit aktueller Meldeanschrift |
| Meldebescheinigung | Bei Nebenwohnsitz; nicht älter als ein Jahr |
| Aufenthaltstitel bzw. Meldebescheinigung | Bei ausländischen Antragstellern entsprechend der persönlichen Situation |
| Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein | Für das verwendete Fahrzeug |
| Nutzungserklärung des Fahrzeughalters | Wenn das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist |
| Führerschein | Insbesondere bei Nutzung eines fremden Fahrzeugs |
Bewohnerparkausweis beantragen
Der Antrag kann auf mehreren Wegen gestellt werden.
- Online: Über das städtische Angebot unter www.chemnitz.de/bewohnerparkausweis wird zum entsprechenden Onlineverfahren weitergeleitet. Für den bundesweiten Onlinedienst über Amt24 ist seit Mai 2026 ein BundID-Konto vorgesehen.
- Per E-Mail: bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de
Der Antrag muss unterschrieben beziehungsweise elektronisch signiert sein und alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Per Post:
Stadt Chemnitz
Verkehrs- und Tiefbauamt
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
Der fertige Bewohnerparkausweis wird grundsätzlich per Post zugesandt.
Persönlicher Ansprechpartner und Kontakt
Zuständig ist das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz, insbesondere die Verkehrsbehörde.
| Zuständige Behörde | Stadt Chemnitz – Verkehrs- und Tiefbauamt |
|---|---|
| Bereich | Verkehrsbehörde / Bewohnerparkausweise |
| Adresse | Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz |
| Telefon Verkehrs- und Tiefbauamt | 0371 488-6601 |
| Servicehotline | 115 |
| E-Mail Bewohnerparkausweis | bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de |
| E-Mail Verkehrsbehörde | tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de |
| Fax | 0371 488-6699 |
Die Stadt bittet ausdrücklich darum, für Anträge und Fragen zu Bewohnerparkausweisen die Adresse bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de zu verwenden. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Was kostet der Bewohnerparkausweis 2026?
Seit 1. Oktober 2025 gelten in Chemnitz neue Gebühren. Ältere städtische Informationsseiten nennen teilweise noch die früheren 30 Euro pro Jahr; maßgeblich ist der neuere Stadtratsbeschluss.
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Bewohnerparkausweis für 1 Jahr | 100 Euro |
| Bewohnerparkausweis für 2 Jahre | 170 Euro |
| Neuausstellung bei Verlust | 70 Euro |
| Änderung eines bestehenden Ausweises | 30 Euro |
Die Jahresgebühr setzt sich rechnerisch aus 30 Euro Verwaltungsgebühr und 70 Euro Nutzungsgebühr für den öffentlichen Parkraum zusammen.
Gilt der Parkausweis in ganz Chemnitz?
Nein. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für den darauf ausgewiesenen Bewohnerpark- beziehungsweise Bewirtschaftungsbereich.
Wer beispielsweise einen Ausweis für seine eigene Zone besitzt und in einer anderen bewirtschafteten Zone parkt, muss dort während der gebührenpflichtigen Zeiten grundsätzlich einen regulären Parkschein lösen.
Firmenwagen oder Fahrzeug eines Familienmitglieds
Das Fahrzeug muss nicht zwingend auf den Bewohner selbst zugelassen sein.
Auch für einen Firmenwagen oder ein dauerhaft überlassenes Fahrzeug kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. In diesem Fall muss die dauerhafte Nutzung nachgewiesen werden, insbesondere durch eine entsprechende Nutzungserklärung des Halters.
Fahrzeug oder Kennzeichen geändert
Ändert sich das Fahrzeug beziehungsweise das Kennzeichen während der Laufzeit, muss auch der Bewohnerparkausweis geändert werden.
Für Änderungen an einem bestehenden Ausweis verlangt die Stadt seit Oktober 2025 30 Euro. Bei Verlust und erforderlicher Neuausstellung werden 70 Euro berechnet.
Kurzantworten auf häufige Fragen
Beim Verkehrs- und Tiefbauamt Chemnitz – online, per E-Mail oder per Post.
bewohnerparkausweis@stadt-chemnitz.de
Über die Behördennummer 115 oder beim Verkehrs- und Tiefbauamt unter 0371 488-6601.
Seit Oktober 2025: 100 Euro für ein Jahr oder 170 Euro für zwei Jahre.
In den Zonen A bis F, überwiegend im Stadtzentrum sowie angrenzenden Teilen von Brühl/Schloßchemnitz und Sonnenberg.
Das lässt sich nicht allein anhand des Stadtteils beantworten. Die Berechtigung ist teilweise hausnummerngenau geregelt. Die offiziellen Adresslisten und Karten stehen unter chemnitz.de/parken.
Nein. Der Bewohnerparkausweis befreit in der eigenen Zone von der regulären Parkgebühr, garantiert aber keinen freien Stellplatz.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.